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Grundsteuerreform

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2018 hat die bisherigen Vorschriften der Einheitsbewertung von Grundvermögen für verfassungswidrig erklärt. Mit der aktuellen Grundsteuerreform schafft der Gesetzgeber die Voraussetzungen für eine verfassungskonforme Grundsteuererhebung.

Wir möchten Sie an dieser Stelle umfassend über die beschlossene Grundsteuerreform informieren.

Sie können als Grundstückseigentümer die Feststellungserklärung selbst beim Finanzamt einreichen. Über „Mein ELSTER“ ist die elektronische Erklärungsabgabe ab dem 01.07.2022 kostenlos möglich. Auch die Abgabe in Papierform ist zulässig.

Wenn wir Sie bei der Erstellung Ihrer Feststellungserklärung unterstützen sollen, benötigen wir diverse Grundstücksinformationen und einen Auftrag.

Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) kommt es durch die gesetzliche Neuregelung zu einer Aufteilung der bestehenden wirtschaftlichen Einheiten. Wohngebäude oder Gebäudeteile, die innerhalb einer land- und forstwirtschaftlich genutzten Hofstelle Wohnzwecken dienen, sind mit ihren zugehörigen Freiflächen ab dem 1.1.2022 dem Bereich des Grundvermögens zuzurechnen. Sie werden aus dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft herausgelöst und erhalten als eigenständige wirtschaftliche Einheit ein separates Aktenzeichen.

Sind Sie Eigentümer von land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken, sprechen Sie uns gerne an.

FAQs – Antworten auf die brennendsten Fragen

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