Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2018 hat die bisherigen Vorschriften der Einheitsbewertung von Grundvermögen für verfassungswidrig erklärt. Mit der aktuellen Grundsteuerreform schafft der Gesetzgeber die Voraussetzungen für eine verfassungskonforme Grundsteuererhebung.
Wir möchten Sie an dieser Stelle umfassend über die beschlossene Grundsteuerreform informieren.
Sie können als Grundstückseigentümer die Feststellungserklärung selbst beim Finanzamt einreichen. Über „Mein ELSTER“ ist die elektronische Erklärungsabgabe ab dem 01.07.2022 kostenlos möglich. Auch die Abgabe in Papierform ist zulässig.
Wenn wir Sie bei der Erstellung Ihrer Feststellungserklärung unterstützen sollen, benötigen wir diverse Grundstücksinformationen und einen Auftrag.
Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) kommt es durch die gesetzliche Neuregelung zu einer Aufteilung der bestehenden wirtschaftlichen Einheiten. Wohngebäude oder Gebäudeteile, die innerhalb einer land- und forstwirtschaftlich genutzten Hofstelle Wohnzwecken dienen, sind mit ihren zugehörigen Freiflächen ab dem 1.1.2022 dem Bereich des Grundvermögens zuzurechnen. Sie werden aus dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft herausgelöst und erhalten als eigenständige wirtschaftliche Einheit ein separates Aktenzeichen.
Sind Sie Eigentümer von land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken, sprechen Sie uns gerne an.
FAQs – Antworten auf die brennendsten Fragen
Was genau ist die Grundsteuer?
Das Grundsteuergesetz stellt die gesetzliche Grundlage für die Grundsteuer dar. Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer auf inländische Grundstücke, darunter fallen u. a. Wohnungseigentum, Ein-, Zweifamilienhäuser oder Teileigentum, und Erbbaurechte an Grundstücken und deren Bebauung. Die Grundsteuer wird von den Gemeinden erhoben.
Welche Grundsteuerarten gibt es?
Die Grundsteuerart A regelt die Besteuerung von Nutzflächen in der Land- und Forstwirtschaft, in der Grundsteuerart B wird jede Art von Grund und Boden besteuert und mit der nun wieder eingeführten Grundsteuerart C (Baulandsteuer) werden baureife Grundstücke mit einem besonderen Hebesatz besteuert.
Wann tritt das neue Grundsteuerrecht in Kraft?
Das neue Grundsteuerrecht tritt am 1.1.2025 in Kraft. Die Umsetzung des Gesetzespakets beginnt bereits 2022 mit der Aufforderung an die Grundstückseigentümer zur Abgabe von Feststellungserklärungen zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022. Die Erklärungspflicht beginnt ab 1.7.2022.
Wie lautet die Berechnungsformel für die Grundsteuer?
Grundbesitzwert x Steuermesszahl = Steuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuer
Das dreistufige Berechnungsverfahren wird unverändert angewendet. Das heißt, es werden die neuen Grundsteuerwerte mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert. Auf den sich so errechneten Steuermessbetrag wendet die jeweilige Kommune ihren Hebesatz an und legt die Grundsteuer fest.
Wurden die Steuermesszahlen erhöht?
Bund und Länder versprechen den Steuerpflichtigen eine aufkommensneutrale Grundsteuerreform. Zum Ausgleich des Ansatzes der höheren Grundbesitzwerte wurden die Steuermesszahlen herabgesetzt.
Wer muss eine Feststellungserklärung abgeben?
Immobilieneigentümer von inländischen Grundstücken, darunter fallen u. a. Wohnungseigentum, Ein-, Zweifamilienhäuser oder Teileigentum, müssen eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abgeben. Auch Erbbauberechtigte sind abgabepflichtig.
Wann ist die Feststellungserklärung abzugeben?
Die Abgabepflicht beginnt ab 1.7.2022 und endet voraussichtlich am 31.10.2022.
Wann ist die Grundsteuer zu bezahlen?
Die Feststellungsbescheide über die neuen Grundsteuerwerte ergehen erstmalig ab dem 1.1.2025.
In welchem Zeitabstand werden Grundsteuerwerte neu festgestellt?
Das bisherige System der Feststellungsarten mit Hauptfeststellung, Wert-, Art- und Zurechnungsfortschreibung wurde beibehalten. Wie bisher müssen die Grundsteuerwerte im Zeitabstand von sieben Jahren neu festgestellt werden. 2022 sind alle Immobilieneigentürmer zur Abgabe einer Feststellungserklärung zur Grundsteuerermittlung verpflichtet.
Wer unterstützt mich bei Erstellung und Abgabe der Feststellungserklärung?
Wir unterstützen unsere Mandanten und erstellen die Feststellungserklärungen unter Beachtung aller erforderlichen Angaben und Fristen. Sie sind noch kein Mandant unserer Steuerberatungskanzlei? Kein Problem. Unser Steuerberater-Team übernimmt gerne auch Ihre Feststellungsklärung. Sprechen Sie uns an!
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